Übersetzung behördlicher Schriftstücke Wenn es offiziell sein muss
Die beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen, Urkunden, Bescheiden, Beschlüssen oder sonstigen Dokumenten wird von Schulinstitutionen, Gerichten und Behörden, wie z. B. Standes- oder Meldeamt, verlangt.
Auch die Übersetzung von Verträgen und Finanzunterlagen wird oft von Rechtsanwälten, Notaren, Banken, Versicherungen, Unternehmen und Wirtschaftstreuhändern in gerichtlich zertifizierter Form gefordert.
Es handelt sich hier um eine Übersetzung, die in genauer Überein- stimmung mit dem Original erfolgt und deren Richtigkeit mit einem Beglaubigungsstempel bestätigt wird.
Wir nehmen Ihre Originaldokumente per Post entgegen bzw. Sie übermitteln sie uns einfach per E-Mail anoffice@translingua.atoder wenden sich persönlich an unsere Büros.