Qualitätssicherung – ÖNORM D 1202 Normen für Dolmetschdienstleistungen
Unsere Dolmetscher weisen die gemäß ÖNORM D1202 verlangten Voraussetzungen auf:
Sprach- und Textkompetenz in der Ausgangs- und Zielsprache, Kul- turkompetenz, Dolmetschkompetenz, psychosoziale Kompetenz und Sachkompetenz . Sie sind zur Verschwiegenheit aller in Ausübung ihres Berufs zugehenden Informationen verpflichtet und agieren unparteilich.
Eine gute Vorbereitung der Dolmetscher ist für das Gelingen der Dolmetschdienstleistung ausschlaggebend. Daher ist es unerlässlich, dass die Dolmetscher Unterlagen , wie z. B. Vorträge oder Referenz- material, rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin erhalten, um sich in die jeweilige Materie einarbeiten zu können.
Beim Dolmetschen müssen unsere Dolmetscher in Bruchteilen von Sekunden das richtige Wort finden, um die kohärente Übertragung von einer Sprache in die andere zu ermöglichen. Zugleich werden sie zum Sprachrohr des Auftraggebers und müssen dessen Äußerungen in jeder Facette getreu wiedergeben.
Das Resultat:
Veranstaltungen, mit denen unsere Auftraggeber auf internationalem Parkett gute Figur machen.